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Niederlande Länderinformationen

Letzte Änderung: 08.09.2022

  • Es besteht eine Empfehlung an alle Kraftfahrzeuge, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
  • Auf einigen Autobahnabschnitten besteht zu bestimmten Zeiten ein Überholverbot für Lkw.

Rauchverbot in Lkw-Kabine (ab 1.1.2022)

Ab dem 1.1.2022 gilt in den Niederlanden ein Rauchverbot in gewerblichen Fahrzeugen, inklusive Lkw. Das Verbot gilt nicht, wenn das Fahrzeug dem Fahrer gehört und nur von ihm selbst gefahren wird. Das Verbot gilt auch für im Ausland angestellte Fahrer „sobald diese auf niederländischem Territorium tätig werden“. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder von 450 bis 450.000 Euro fällig werden (Quelle: BGL).

Elektronische Entsendemeldung für Arbeitnehmer (ab 1.3.2020)

Das bedeutet:

  • Betroffen von dieser Meldepflicht sind auch Fahrer:innen im Straßengüterverkehr, die bilaterale Beförderungen mit den Niederlanden oder Kabotage-Beförderungen in den Niederlanden durchführen.
  • Transitverkehre durch die Niederlande sind ausgenommen.
  • Fahrer:innen, die in die NIederlande entsandt werden, müssen nur einmal pro Jahr gemeldet werden.
  • Der niederländische Mindestlohn und die niederländischen Arbeitsbedingungen sind für die Dauer der Entsendung einzuhalten.
  • Die Meldepflicht gilt auch für selbstfahrende Unternehmer.
  • Die Meldung hat elektronisch über die Webseite Posted Worker zu erfolgen, die teilweise auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht.
  • Einsätze, die vor dem 01.03.2020 angefangen haben, müssen nicht nachgemeldet werden.
  • Entsandte Fahrende können als Kontaktperson für die niederländischen Behörden angegeben werden.
  • Die elektronische Meldung erfolgt eigenständig durch den entsendenden Arbeitgebenden.
  • Zusätzliche weiterführende Informationen

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Geschwindigkeitsbegrenzung

NiederlandeGeschwindigkeit
innerhalb geschlossener Ortschaften50 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften
für LKW und Fahrzeugkombination über 3,5 t zGG
80 km/h

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