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Inkassoring

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Bettina Gend

Rechtsanwältin

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Inkassoring - Der Weg zu Ihrem Geld

Kein Einzelfall: Erst erwartet der Kunde den allerbesten Preis (und natürlich auch die beste und pünktlichste Leistung), aber dann wird der vereinbarte Zahlungstermin nicht eingehalten.

Was also tun, wenn der Kunde auch nach der zweiten oder dritten Mahnung nicht bezahlt? Ganz einfach, überlassen Sie den Ärger doch einfach der SVG! Wir kümmern uns darum und helfen Ihnen beim leidigen Geldeintreiben, systematisch und sehr erfolgreich durch anwaltliche Unterstützung, notfalls auch vor Gericht.

Um berechtigten Forderungen den nötigen Nachdruck zu verschaffen, wurde vor einigen Jahren der SVG-Inkasso-Ring "FMS" (Forderungsmanagement mit System) gegründet. Die angeschlossenen Unternehmen profitieren von der professionellen und tatkräftigen Unterstützung unserer engagierten Rechtsanwältin Bettina Gend.

"Heutzutage werden üblicherweise Zahlungsziele von 30 Tagen und mehr vereinbart und selbst dann wird noch die 3. oder 4. Mahnung abgewartet, ehe längst fällige Rechnungen bezahlt werden.", klagt die Rechtsanwältin. "Aber ein Brief vom Anwalt wirkt oft wie ein Wunder. Viele säumige Kunden begleichen ihre Schuld sofort, wenn sie ein anwaltliches Schreiben erhalten."

Wenn trotzdem keine Zahlung erfolgt, geht es meist direkt zur Sache: Kein zeitintensives gerichtliches Mahnverfahren mehr, sondern direkt Klageerhebung vor dem zuständigen Gericht. Und die Kosten? Lediglich die Gerichtskosten, nicht aber die Gebühren der Anwältin müssen im Unterliegensfall übernommen werden. Und im Falle des Obsiegens muß ohnehin die Gegenseite für die Kosten aufkommen.

Professionelle Hilfestellung, ein effektives Mahnwesen und notfalls auch die Vertretung vor Gericht, verknüpft mit der realistischen Aussicht, künftig früher an ausstehende Gelder zu kommen: Dies alles gibt es für einen pauschalen Beitrag von nur 50,- Euro zzgl. MwSt. im Jahr.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Gerne informieren wir Sie über dieses Thema, senden Sie uns eine Anfrage.
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