Fortbildung zur Fachkunde nach § 5 AbfAEV bzw. § 9 Abs. 2 EfbV
Informationen
Kennung | Datum (Dauer) | Ort | Freie Plätze | |
---|---|---|---|---|
198822 | 10.09.2025 – 11.09.2025 (2 Tage) |
SVG Schulungszentrum Koblenz,
Moselring 11, 56073 Koblenz |
25 |
Beschreibung
Abfall:
Die Fortbildung zum Fachkundelehrgang nach § 5 AbfAEV bzw. § 9 Abs. 2 EfbV ist für ?verantwortliche Personen zur Leitung und Beaufsichtigung? eines Entsorgungsbetriebes oder Transportbetriebes alle zwei bzw. drei Jahre vorgeschrieben. Mit der Fortbildung wird der Besitz der Fachkunde aufrecht erhalten.
Kurzübersicht der Themeninhalte:
- Rechtsgrundlagen
- Nachweisführung, Registratur
- Transport, Vermittlung
- Entsorgungsfachbetriebe
- Abfalleigenschaften
- Entsorgungsanlagen
Ziele: Aufrechthaltung / Auffrischung des Fachkundenachweises.
Vorkenntnisse: Besuch des Fachkundelehrgangs vor zwei bzw. drei Jahren.
Dauer: AbfAEV: 2 Tage und EfbV: 2 Tage
Die Fortbildung zum Fachkundelehrgang nach § 5 AbfAEV bzw. § 9 Abs. 2 EfbV ist für ?verantwortliche Personen zur Leitung und Beaufsichtigung? eines Entsorgungsbetriebes oder Transportbetriebes alle zwei bzw. drei Jahre vorgeschrieben. Mit der Fortbildung wird der Besitz der Fachkunde aufrecht erhalten.
Kurzübersicht der Themeninhalte:
- Rechtsgrundlagen
- Nachweisführung, Registratur
- Transport, Vermittlung
- Entsorgungsfachbetriebe
- Abfalleigenschaften
- Entsorgungsanlagen
Ziele: Aufrechthaltung / Auffrischung des Fachkundenachweises.
Vorkenntnisse: Besuch des Fachkundelehrgangs vor zwei bzw. drei Jahren.
Dauer: AbfAEV: 2 Tage und EfbV: 2 Tage
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 654,50 € brutto.