SVG Nordrhein
Nordrhein
mySVGSeminare
  • Aus- & Weiterbildung

    Ausbildung

    • BKF-Module zur Weiterbildung
    • BKF-Module online absolvieren
    • Fahrlehrerausbildung
    • Fahrschule
    • Sifa werden
    • Entsorgung / Abfall
    • Seminare finden
    Seminar Portal
    mehr Infos
    SVG Akademie
    mehr Infos
  • Maut & Tankkarten

    Maut

    • Maut in Europa
    • Maut in Deutschland
    • Europäische Mautbox (EETS)
    • Lkw-Routenplaner
    • Fördermittelberatung

     

    Tanken

    • Tankkarten
    • Autohöfe & Tankstellen
    • Mehrwertsteuererstattung
    • AdBlue
    Neu: Maut in den Niederlanden
    mehr Infos
  • Arbeitssicherheit

    Arbeitssicherheit

    • Arbeitssicherheit
    • Gefahrgutbeauftragte
    • Brandschutzbeauftragte

    Sicherheit

    • Cybersicherheit
  • Versicherung

    Versicherung

    • Transport und Logistik
    • Personenbeförderung
    • Versorgungsmanagement
    • Checkliste Phantomfrachtführer
    Kravag Online
    zum Login
    SVG Schadensprävention
    mehr Infos
  • #SVG_Nordrhein

    SVG Nordrhein

    • Über uns
    • Newsletter
    • Anfahrt
    • Historie
    • Standorte
    • Aktuelles
    • SVG Wiki
    • mySVG Kundenportal
  • Karriere
  • Regionaler Service

    Regionaler Service

    • Adblue
      • Tipps im Umgang mit Adblue
    • Frachtenvermittlung Thor
      • Impressum Heinz Thor GmbH
    • Handel | Ersatzteile
    • Inkassoring
    • SVG-Personal-Pakt®
    • SVG Police

     

mySVGSeminare
  • Aus- & Weiterbildung

    Ausbildung

    • BKF-Module zur Weiterbildung
    • BKF-Module online absolvieren
    • Fahrlehrerausbildung
    • Fahrschule
    • Sifa werden
    • Entsorgung / Abfall
    • Seminare finden
    Seminar Portal
    mehr Infos
    SVG Akademie
    mehr Infos
  • Maut & Tankkarten

    Maut

    • Maut in Europa
    • Maut in Deutschland
    • Europäische Mautbox (EETS)
    • Lkw-Routenplaner
    • Fördermittelberatung

     

    Tanken

    • Tankkarten
    • Autohöfe & Tankstellen
    • Mehrwertsteuererstattung
    • AdBlue
    Neu: Maut in den Niederlanden
    mehr Infos
  • Arbeitssicherheit

    Arbeitssicherheit

    • Arbeitssicherheit
    • Gefahrgutbeauftragte
    • Brandschutzbeauftragte

    Sicherheit

    • Cybersicherheit
  • Versicherung

    Versicherung

    • Transport und Logistik
    • Personenbeförderung
    • Versorgungsmanagement
    • Checkliste Phantomfrachtführer
    Kravag Online
    zum Login
    SVG Schadensprävention
    mehr Infos
  • #SVG_Nordrhein

    SVG Nordrhein

    • Über uns
    • Newsletter
    • Anfahrt
    • Historie
    • Standorte
    • Aktuelles
    • SVG Wiki
    • mySVG Kundenportal
  • Karriere
  • Regionaler Service

    Regionaler Service

    • Adblue
      • Tipps im Umgang mit Adblue
    • Frachtenvermittlung Thor
      • Impressum Heinz Thor GmbH
    • Handel | Ersatzteile
    • Inkassoring
    • SVG-Personal-Pakt®
    • SVG Police

     

Kontakt
Allgemeine Ansprechperson


Icon Person mit HeadsetAnsprechpersonen
Icon Telefonhörer und BriefBitte kontaktieren Sie mich

Alexander Wagner

Kundenbetreuung

0211 7347-293

service@svg-nordrhein.de

Lothar Hoppe

Tankstellen | Immobilien

0211 7347-290

hoppe@svg-nordrhein.de

  1. Meldungen
  2. BKrFQV-Reform ist in Kraft: Das ändert sich für Berufskraftfahrer
BKrFQV-Reform ist in Kraft: Das ändert sich für Berufskraftfahrer

27.08.2026

BKrFQV-Reform ist in Kraft: Das ändert sich für Berufskraftfahrer

Jetzt bei unserem Newsletter anmelden
Alle Meldungen

Lange angekündigt, jetzt geltendes Recht: Die Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde am 17. August 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist einen Tag später in Kraft getreten.

Für Fahrerinnen und Fahrer, für Ausbildungsbetriebe und für Unternehmen, die um Personal ringen, bringt sie eine ganze Reihe praktischer Erleichterungen.

Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation jetzt in neun Sprachen

Die wohl weitreichendste Neuerung: Die theoretische Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation kann künftig nicht mehr nur auf Deutsch abgelegt werden. Zugelassen sind zusätzlich

  • Albanisch
  • Englisch
  • Hocharabisch
  • Kroatisch
  • Polnisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch

Damit fällt eine Hürde weg, an der bislang viele geeignete Bewerberinnen und Bewerber gescheitert sind – nicht am Fachwissen, sondern an der Prüfungssprache. Die inhaltlichen Anforderungen bleiben unverändert.

Wichtig für die Planung: Die gewünschte Prüfungssprache muss bereits bei der Anmeldung zur Prüfung festgelegt werden. Sprechen Sie das also frühzeitig mit uns und Ihrer IHK ab. Für die reguläre Grundqualifikation gilt die Sprachöffnung nicht.

Praktische Prüfung der Grundqualifikation wird entschlackt

Bei der Grundqualifikation entfällt der praktische Prüfungsteil „Bewältigung kritischer Fahrsituationen". Auch die Fahrprüfung selbst wurde gestrafft. Der Prüfungsumfang sinkt damit spürbar, ohne dass die sicherheitsrelevanten Inhalte aus der Ausbildung verschwinden.

Weiterbildung: Kenntnisbereiche dürfen mehrfach wiederholt werden

Die bisherige Beschränkung, nach der ein Kenntnisbereich innerhalb des Fünfjahreszeitraums nur begrenzt wiederholt werden durfte, ist entfallen. Für die Praxis heißt das: Sie können die fünf Module deutlich freier zusammenstellen und sich stärker an Terminen, Standorten und dem tatsächlichen Schulungsbedarf im Betrieb orientieren.

Gerade bei kurzfristiger Disposition und bei Fahrpersonal mit unregelmäßigen Einsatzzeiten macht das die Planung leichter. Alle Termine finden Sie wie gewohnt in unserem Seminar-Portal.

Sehtest künftig auch beim Augenoptiker

Die Untersuchung des Sehvermögens für Bewerberinnen und Bewerber sowie Inhaber einer Fahrerlaubnis darf künftig auch von bestimmten Augenoptikerbetrieben vorgenommen werden. Wer seine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D erwirbt oder verlängert, spart damit im besten Fall Wartezeit und einen zusätzlichen Termin.

Umschreibung von Fahrerlaubnissen: Ukraine und Montenegro neu aufgenommen

Die Ukraine und Montenegro wurden in die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen. Für Unternehmen, die Fahrpersonal aus diesen Ländern gewinnen wollen, verändert sich damit die Ausgangslage bei der Umschreibung. Welche Fahrerlaubnisklassen im Einzelfall betroffen sind und welche Nachweise die Fahrerlaubnisbehörde verlangt, klären Sie am besten vorab – wir unterstützen Sie dabei gern.

Ebenfalls gestrichen wurde eine Regelung der FeV zur sogenannten Schlüsselzahl 70. Auch das kann Auswirkungen auf die Anerkennung bestimmter ausländischer Fahrerlaubnisse haben.

Ausblick: E-Learning in der Weiterbildung folgt

Das Bundesministerium für Verkehr hat angekündigt, weitere Reformschritte in einer separaten Verordnung zu regeln – darunter die Einführung des E-Learnings im Rahmen der obligatorischen Weiterbildung. In Kraft ist das noch nicht. Wir bereiten uns aber bereits darauf vor und halten Sie hier auf dem Laufenden.

Was Sie jetzt tun können:

  • Prüfen Sie, ob in Ihrem Betrieb Beschäftigte oder Bewerber sind, für die eine fremdsprachige Prüfung den Berufszugang öffnet.
  • Nutzen Sie die neue Flexibilität bei der Modulwahl für Ihre Weiterbildungsplanung.
  • Sprechen Sie uns bei Fragen zur Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse an.

Ihre Ansprechperson vor Ort berät Sie zu allen Schritten, von der Qualifizierung neuer Fahrerinnen und Fahrer bis zur Terminplanung für die BKF-Module.

Quelle: Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, BGBl. 2026 I Nr. 236 vom 17.08.2026 (https://recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2026/236 )

26.08.2026
Lkw-Feiertagsfahrverbote für September 2026
Mehr erfahren
21.08.2026
Aktueller Newsletter August 2026
Mehr erfahren
18.08.2026
Vorsicht bei manipulierten PDF-Rechnungen
Mehr erfahren
alle Meldungen
Newsletter

Bleiben Sie einen Schritt voraus mit unserem SVG Newsletter!

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Vielen Dank, ihre Anmeldung zu den SVG News war erfolgreich.
  • Ihre SVG Nordrhein

    • Standorte
    • Autohöfe
    • Notfallkontakte
  • Online-Services

    • SVG-Wiki
    • Mediathek
    • Tankkarte sperren
  • Rechtliches

    • Impressum
    • Datenschutz
    • Barrierefreiheitserklärung
    • Widerruf
    • Cookie-Einstellungen
Social Media
ANSPRECHPERSON FINDEN
Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. © 2026 SVG
Standort wählen (entfernen)

Standort wählen

Geben Sie Ihre Postleitzahl ein oder wählen Sie Ihren Standort aus der Karte, um Ihre persönlichen Ansprechpartner anzuzeigen.

Auswählen