Ausnahmen / Handwerkerregelung
Ab 1. Juli 2024 erweitert sich die Mautpflicht auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm), die im Güterverkehr genutzt werden.
Ausnahme für Handwerksbetriebe
Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für Handwerksbetriebe: Sofern diese Fahrzeuge Materialien,…
Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerker und Handwerksbetriebe. Eine Niederlassung des Betriebs in Deutschland ist nicht erforderlich. Auch Transitfahrten sind mautfrei, wenn sie die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen. Es ist jedoch in beiden Fällen wichtig zu beachten, dass bei der Meldung von…
Eine Liste aller Berufe, die die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen, finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Logistik und Mobilität. Die Liste enthält alle Gewerbe, die laut Handwerksordnung (HwO) als zulassungspflichtige Handwerke, als zulassungsfreie Handwerke oder als handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (gemäß…
Die Handwerkerausnahme gilt für Fahrten, bei denen das Fahrzeug von Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und entweder Material, Ausrüstung oder Maschinen transportiert, die für die Ausführung von Dienstleistungen oder handwerklichen Arbeiten erforderlich sind, oder handwerklich hergestellte Güter transportiert werden, die im eigenen Betrieb…
Die Handwerkerausnahme gilt für Fahrten, bei denen das Fahrzeug von Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und entweder Material, Ausrüstung oder Maschinen transportiert, die für die Ausführung von Dienstleistungen oder handwerklichen Arbeiten erforderlich sind, oder handwerklich hergestellte Güter transportiert werden, die im eigenen Betrieb…
Für den Nachweis für die Handwerkerausnahme eignen sich z. B. folgende Dokumente: Handwerks-/ Gewerbekarte, Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Bitte beachten Sie, dass die Dokumente in deutscher Sprache oder mit einer Übersetzung ins Deutsche vorzulegen sind.
Nein. Für dieses Fahrzeug gilt eine generelle Mautbefreiung. TOLL COLLECT empfiehlt, diese Fahrzeuge als mautbefreit aufgrund des generellen Befreiungsgrundes zu registrieren. Zur Registrierung der Mautbefreiung.
Die Handwerkerausnahme gilt auch für Miet- und Leasingfahrzeuge. Bei Kontrollen ist der Nachweis zu erbringen, dass das Fahrzeug von einem Handwerksbetrieb gemietet oder geleast und gemäß den Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme eingesetzt worden ist. Bitte beachten Sie: Für die Meldung von Handwerksfahrzeugen bei Toll Collect kommen Mietfahrzeuge…