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Grundlehrgang Fachkundelehrgang gemäß KrWG "Anzeige- und Erlaubnis VO/EntsorgungsfachbetriebeVO/AbfallbeauftragtenVO"

Informationen

Kennung Datum (Dauer) Ort Freie Plätze  
1121 25.11.2025 – 28.11.2025 (4 Tage) Kaiserslautern, 67659 Kaiserslautern 14  

Beschreibung

Mit dem in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit dem untergesetzlichen Regelwerk bedarf es einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen. Gemäß § 54 KrWG müssen die mit der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes beauftragten Personen von gefährlichen Abfällen über die Fachkunde gemäß § 5 AbfAEV verfügen. Voraussetzung ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 AbfAEV. Ebenso schafft dieses Gesetz die Möglichkeit, dass Unternehmen, die Abfälle entsorgen, sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren zu lassen. Eine Voraussetzung ist die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), die ebenfalls über einen behördlich zugelassenen Grundlehrgang erworben werden muss. Außerdem benötigen viele Betriebe einen Betriebsbeauftragten für Abfall.

Der Preis des Seminars beläuft sich auf 1.175,00 € netto, 1.398,25 € brutto.