Grundlehrgang Fachkundelehrgang gemäß KrWG "Anzeige- und Erlaubnis VO/EntsorgungsfachbetriebeVO/AbfallbeauftragtenVO"
Informationen
Kennung | Datum (Dauer) | Ort | Freie Plätze | |
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1121 | 25.11.2025 – 28.11.2025 (4 Tage) | Kaiserslautern, 67659 Kaiserslautern | 14 |
Beschreibung
Mit dem in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit dem untergesetzlichen Regelwerk bedarf es einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen. Gemäß § 54 KrWG müssen die mit der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes beauftragten Personen von gefährlichen Abfällen über die Fachkunde gemäß § 5 AbfAEV verfügen. Voraussetzung ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 AbfAEV. Ebenso schafft dieses Gesetz die Möglichkeit, dass Unternehmen, die Abfälle entsorgen, sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren zu lassen. Eine Voraussetzung ist die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), die ebenfalls über einen behördlich zugelassenen Grundlehrgang erworben werden muss. Außerdem benötigen viele Betriebe einen Betriebsbeauftragten für Abfall.
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 1.175,00 € netto, 1.398,25 € brutto.