ASF-Seminarleiter nach § 45 FahrlG - Grundeinweisung
Informationen
Kennung | Datum (Dauer) | Ort | Freie Plätze | |
---|---|---|---|---|
WZ-WB-2 | 10.02.2025 – 13.02.2025 (4 Tage) | AWZ Wetzlar, 35578 Wetzlar | 10 |
Beschreibung
Das Seminar ist Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren.
Eine ASF-Seminarerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer:
- mindestens die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzen,
- innerhalb der letzten 5 Jahre drei Jahre lang Fahrschülerinnen und Fahrschüler, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben
- im FAER mit nicht mehr als zwei Punkten belastet ist und
- innerhalb der letzten zwei Jahre mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang teilgenommen haben, der
- einen viertägigen Grundkurs und
einen viertägigen programmspezifischen Kurs zur Durchführung des Aufbauseminars nach § 2a (1, 1) des Straßenverkehrsgesetz umfasst.
Eine ASF-Seminarerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer:
- mindestens die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzen,
- innerhalb der letzten 5 Jahre drei Jahre lang Fahrschülerinnen und Fahrschüler, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben
- im FAER mit nicht mehr als zwei Punkten belastet ist und
- innerhalb der letzten zwei Jahre mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang teilgenommen haben, der
- einen viertägigen Grundkurs und
einen viertägigen programmspezifischen Kurs zur Durchführung des Aufbauseminars nach § 2a (1, 1) des Straßenverkehrsgesetz umfasst.
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 695,00 € netto, 695,00 € brutto.