Anzeige nach § 53 KrWG für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von ungefährlichen Abfällen (Online)
Informationen
Kennung | Datum (Dauer) | Ort | Freie Plätze | |
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2509EA76 | 08.12.2025 – 10.12.2025 (3 Tage) | 25 |
Beschreibung
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen Ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist ‘für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘ neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde nachzuweisen. Dieser Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde.
Die Preise haben Gültigkeit bis 30.06.2024
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 985,00 € netto, 1.172,15 € brutto.