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ADR Gefahrgut Grundlehrgang Stückgut

Informationen

Kennung Datum Ort  
SVGSH-75 11.10.2025 – 25.10.2025 24539 Neumünster, Leinestraße 36,
24539 Neumünster
 

Beschreibung

Fahrendes Personal kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge müssen eine gültige ADR-Bescheinigung vorweisen können. Diese Bescheinigung können Sie durch die Teilnahme an einem ADR Basiskurs für Stück- und Schüttgüter erwerben. Die Prüfung durch die IHK findet im Anschluss an das Seminar statt. ADR-Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und können vor Ablauf durch Absolvierung einer Auffrischungsschulung um weitere 5 Jahre verlängert werden. Diese Auffrischungsschulung muss innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf absolviert werden.