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Grundlehrgang Fachkundelehrgang gemäß KrWG "Anzeige- und Erlaubnis VO/EntsorgungsfachbetriebeVO/AbfallbeauftragtenVO"

Informationen

Kennung Datum (Dauer) Ort Freie Plätze  
914 19.11.2024 – 22.11.2024 (4 Tage) Kaiserslautern, 67659 Kaiserslautern 2  

Beschreibung

Mit dem in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit dem untergesetzlichen Regelwerk bedarf es einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen. Gemäß § 54 KrWG müssen die mit der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes beauftragten Personen von gefährlichen Abfällen über die Fachkunde gemäß § 5 AbfAEV verfügen. Voraussetzung ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 AbfAEV. Ebenso schafft dieses Gesetz die Möglichkeit, dass Unternehmen, die Abfälle entsorgen, sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren zu lassen. Eine Voraussetzung ist die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), die ebenfalls über einen behördlich zugelassenen Grundlehrgang erworben werden muss. Außerdem benötigen viele Betriebe einen Betriebsbeauftragten für Abfall.

Der Preis des Seminars beläuft sich auf 1.175,00 € netto, 1.398,25 € brutto.