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05Nov2020 10:00 - 11:00 Uhr
Ort: Online

Die E-Rechnungen

Mit der Richtlinie 2014/55/EU hat das europäische Parlament die Verpflichtung zur Annahme von elektronischen Rechnungen durch öffentliche Auftraggeber beschlossen. Dieses bedeutet, dass öffentlichen Auftraggeber, wie zum Beispiel Bundes- und Landesbehörden, Hochschulen, gesetzlichen Sozialversicherungen, Städte, Gemeinden, Kreise, Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Einrichtungen oder öffentlich-rechtliche Sparkassen verpflichtet werden elektronische Rechnungen anzunehmen.


Das Seminar stellt die Verpflichtung aus der EU-Richtlinie dar und erläutert was unter elektronischen Rechnungen im Sinne der EU-Richtlinie zu verstehen ist. Hierbei wird die elektronische Rechnung im Kontext der Digitalisierungsstrategie des Bundes und der Länder beleuchtet und es wird der Standard XRechnung (Deutsche Ausprägung des EU-Standards für die elektronische Rechnungsstellung im Sinne der EU-Richtlinie) und deren Vorteile vorgestellt. Darüber hinaus werden weitere bereits vorhandene Standards, wie ZUGFeRD, die gängigen Übermittlungswege wie zum Beispiel Rechnungseingangsportale und auch die steuerlichen Vorgaben (GoBD) an die Aufbewahrung, dargestellt. Weiterhin wird über den Nutzen und den Aufbau der Leitweg-ID sowie den Nutzen und die Funktionalitäten des PEPPOL-Netzwerks informiert.

Mit einem umfangreichen Praxisbeispiel wird den Teilnehmern erläutert, wie ein Rechnungsbearbeitungsprozess aufgebaut werden kann. Dieser papierlose und elektronische Prozess umfasst die Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen und auch das Scannen von papiergebundenen Belegen. Im Rahmen des Praxisbeispiels werden den Teilnehmern die organisatorischen Aufgaben und Festlegungen, im Vorfeld der Einführung bedacht und erledigt werden müssen, dargestellt. Hierbei werden praktische Erfahrungen, die mit der Einführung eines Workflos sowie im Umgang mit weiterhin eingehenden papiergebundenen Belegen gesammelt wurden, vermittelt.

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