Für den Nachweis für die Handwerkerausnahme eignen sich z. B. folgende Dokumente: Handwerks-/ Gewerbekarte, Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Bitte beachten Sie, dass die Dokumente in deutscher Sprache oder mit einer Übersetzung ins Deutsche vorzulegen sind.
Nein. Für dieses Fahrzeug gilt eine generelle Mautbefreiung. TOLL COLLECT empfiehlt, diese Fahrzeuge als mautbefreit aufgrund des generellen Befreiungsgrundes zu registrieren. Zur Registrierung der Mautbefreiung.
Die Handwerkerausnahme gilt auch für Miet- und Leasingfahrzeuge. Bei Kontrollen ist der Nachweis zu erbringen, dass das Fahrzeug von einem Handwerksbetrieb gemietet oder geleast und gemäß den Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme eingesetzt worden ist. Bitte beachten Sie: Für die Meldung von Handwerksfahrzeugen bei Toll Collect kommen Mietfahrzeuge…
Bei gemischten Fahrten wird der Schwerpunkt der Fahrt betrachtet. Ist die Fahrt überwiegend für handwerkliche Tätigkeiten oder die Auslieferung handwerklich hergestellter Güter gedacht, ist sie mautfrei. Der nicht-handwerkliche Teil der Fahrt darf nur von untergeordneter Bedeutung sein.
Rückfahrten und Leerfahrten sind mautfrei, wenn sie unmittelbar im Zusammenhang mit vorherigen oder nachfolgenden handwerklichen Tätigkeiten oder der Auslieferung handwerklich hergestellter Güter stehen. Werkstatt-, Überführungs- oder Privatfahrten dagegen sind mautpflichtig.
Die Handwerkerausnahme gilt nur für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) zwischen mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen. Fahrzeuge mit einer tzGm von 3,5 Tonnen oder weniger bleiben weiterhin mautfrei.
Die Handwerkerausnahme gilt für Fahrten, bei denen das Fahrzeug von Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und entweder Material, Ausrüstung oder Maschinen transportiert, die für die Ausführung von Dienstleistungen oder handwerklichen Arbeiten erforderlich sind, oder handwerklich hergestellte Güter transportiert werden, die im eigenen Betrieb…
Die Handwerkerausnahme sieht keine generelle Befreiung von der Maut vor. Es handelt sich vielmehr um eine fahrzeugbezogene Befreiung. Es gibt jedoch bestimmte Fahrzeuge, die grundsätzlich von der Mautpflicht ausgenommen sind, wie z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht den Kriterien für mautpflichtige Fahrzeuge entsprechen, oder solche, für…
Die Handwerkerausnahme betrifft ausschließlich Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die von Handwerksbetrieben genutzt werden. Fahrzeuge oder Kombinationen mit 7,5 Tonnen und mehr fallen nicht unter diese Regelung.